Jagdgenossenschaft Irsee
Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. In ihr sind alle Grundeigentümer einer Gemeinde vereint, die jeweils weniger als 75 ha Grundfläche besitzen, zusammen aber über eine Fläche von mind. 150 ha verfügen.
Die Jagdgenossenschaft untersteht der staatlichen Aufsicht der Jagdbehörden.
Aufgabe der Jagdgenossenschaft
Die Jagdgenossenschaft verwaltet unter eigener Verantwortung alle Angelegenheiten, die sich aus dem Jagdrecht der Jagdgenossen ergeben. Sie hat insbesondere die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu nutzen und für die Lebensgrundlagen des Wildes in angemessenem Umfang zu sorgen.
Der Vorstand
v.l.n.r.: Maria Kleinheinz (Beisitzerin), Andrea Rietzler (Beisitzerin), Georg Müller (Beisitzer), Markus Stadler (Beisitzer), Markus Albrecht (Jagdvorsteher), Stefan Foldenauer (Schriftführer), Peter Scharpf (Beisitzer), Christian Neth (2. Vorstand), nicht auf dem Bild: Sascha Leonhart (Kassierer).
Aktuell
Irseer Jagdgebiet
Das Irseer Jagdgebiet umfasst 1.206 ha.
Es ist zu je 50 Prozent an Wolfgang und Christoph Hammerla verpachtet.
Termine
02. August 2025 Grillfest der Jagdgenossenschaft in der Motorradhütte.
Wildunfall – Was tun?
Wildunfall
Als Wildunfall gilt jeder Unfall mit einem Haarwildtier. Das sind z. B. Rehe, Hirsche, Wildschweine, Hasen, Füchse, Dachse.
So verhalten Sie sich richtig:
- Warnblinkanlage einschalten und Unfallstelle sichern.
- Die zuständige Polizeiinspektion (Kaufbeuren 08341/933-0) verständigen bzw. den Jagdpächter anrufen. In Irsee ist dies Christoph Hammerla (0171/2772859)
- Das angefahrene Tier nicht anfassen. Der Jäger kümmert sich und stellt auch eine Unfallbescheinigung aus.